Falsche IBAN angegeben: Was bei Gehalt, Erstattung und Rückläufern zu tun ist

Der Fehler beginnt oft vor dem ersten Zahlungslauf

Eine falsche eigene IBAN landet schnell in der Personalverwaltung, im Erstattungsformular oder beim Händler. Ursache kann ein Zahlendreher sein, aber auch ein altes Formular, ein abgeschnittenes Feld oder eine Kontoverbindung, die zu einem anderen eigenen Konto gehört. Entscheidend ist, ob die Zahlung noch nicht angewiesen wurde. Dann ist die Stelle, die das Geld senden soll, der erste Ansprechpartner: Arbeitgeber, Versicherung, Behörde, Händler oder Verein. Mara sitzt mit der schriftlichen Kontoverbindung ihres neuen Arbeitgebers vor sich am Küchentisch; nachdem sie die Angabe aus dem Schreiben abgeschrieben hat, öffnet sie https://iban-ermitteln.de/ und prüft den Eintrag, bevor sie die Personalstelle anschreibt.

Wer den Irrtum melden muss

Die falsche Angabe sollte nicht nur der eigenen Bank gemeldet werden. Sie kann die Daten des Zahlungsempfängers nicht in der Buchhaltung eines Arbeitgebers oder bei einer Erstattung ändern. Informiert werden muss deshalb zunächst die zahlende Stelle, am besten über den vorgesehenen sicheren Kanal und mit dem Hinweis, dass die bisher hinterlegte Kontoverbindung nicht verwendet werden soll. Bei einem Gehalt gehört die Korrektur in die Personal- oder Entgeltabrechnung. Bei einer Erstattung ist die auszahlende Stelle zuständig. Eine Banknachricht allein erreicht diese Stellen nicht.

Wenn die Zahlung noch nicht losgeschickt wurde

Eine bestätigte Änderung kann verhindern, dass der nächste Zahlungslauf mit den falschen Daten erfolgt. Verlassen sollte man sich darauf erst, wenn die zuständige Stelle die Änderung aufgenommen hat. Für die Zuordnung sind Name, Kundennummer oder Personalnummer und der betroffene Zahlungsvorgang nützlich; die vollständige IBAN sollte nur über einen geschützten Übermittlungsweg gesendet werden. Eine unverschlüsselte Nachricht an eine allgemeine elektronische Adresse kann bereits ein Datenschutzproblem sein. Der interne Annahmeschluss richtet sich nach dem Ablauf der jeweiligen Stelle und ist dort zu erfragen.

Was ein Rückläufer bedeutet

Existiert das Zielkonto nicht oder nimmt die Empfängerbank die Zahlung nicht an, wird der Betrag häufig an den Absender zurückgeleitet. Das ist kein Beweis dafür, dass die falsche IBAN folgenlos geblieben ist: Die Zahlung kann zunächst geprüft, abgewiesen oder erst später wieder dem Absender gutgeschrieben werden. Arbeitgeber, Versicherer und Händler müssen den Zahlungslauf dann neu anstoßen, sofern sie die richtige Kontoverbindung erhalten haben. Eine neue Überweisung geschieht nicht automatisch in jedem Verfahren.

Wenn das Geld auf einem fremden Konto landet

Eine formal gültige, aber falsche IBAN kann zu einem Konto führen, das einer anderen Person oder einem anderen Betrieb gehört. Dann taucht das Geld nicht als Rückläufer auf. Die zahlende Stelle sollte unverzüglich den eigenen Zahlungsdienstleister einschalten und den Vorgang mit Betrag, Buchungshinweisen und Zeitpunkt der Übermittlung untersuchen lassen. Parallel sollte der Kontoinhaber die auszahlende Stelle informieren. Ob eine Rückholung gelingt, hängt davon ab, ob das Geld noch verfügbar ist und welche Mitwirkung die beteiligten Banken erreichen. Eine eigenmächtige Gegenbuchung oder erneute Zahlung kann die Lage verschärfen.

Diese Stellen gehören in die richtige Reihenfolge

  • die zahlende Stelle, bevor ein weiterer Lauf startet
  • die eigene Bank, wenn eine Überweisung bereits ausgeführt wurde
  • der Arbeitgeber oder die Erstattungsstelle für die sachliche Korrektur
  • der Zahlungsdienstleister des Absenders bei einem fehlgeleiteten Betrag
  • Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung, wenn Geld, Fristen oder eine Forderung streitig werden

Warnzeichen für einen missbrauchten Korrekturweg

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn eine unbekannte Person eine neue IBAN fordert, Druck macht oder zur Bestätigung einen Zugangscode, eine Anmeldung oder eine weitere Zahlung verlangt. Eine echte Korrektur wird über die bereits bekannte Personal-, Vertrags- oder Erstattungsstelle überprüft. Bei einem verdächtigen Kontakt sollte die Nachricht nicht beantwortet und die Bank über eine selbst recherchierte offizielle Nummer angesprochen werden. Wenn die Herkunft des Fehlers unklar ist, ein fremdes Konto betroffen sein könnte oder der Zahlungsempfänger den Vorgang bestreitet, ist fachkundige Beratung sinnvoll.